Informationen zur möglichen Erstattung eines Differenzbetrags zwischen dem Elternbeitrag eines U3-Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Emmerthal und in einer Kindertagespflegestelle
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Tagespflegepersonen,
mit dem beigefügten Antrag besteht für Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, 80 % eines möglichen Differenzbetrags seitens der Gemeinde Emmerthal erstattet zu bekommen.
Basis für die Ermittlung eines möglichen Differenzbetrags bildet der Kostenbescheid des Jugendamtes des Landkreises. Bei der Ermittlung der Stundenwerte gilt das Stundenentgelt gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Hameln-Pyrmont über die Förderung von Kindern in Tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 18.12.2018. Das maßgebliche Stundenentgelt von 4,50 € umfasst den Sachaufwand und die Förderleistung der Tagespflegepersonen und bildet somit die Berechnungsgrundlage für die Übernahme von 80 % eines möglichen Differenzbetrags. Bei der Ermittlung können wir Ihre individuell vereinbarten Betreuungsstunden (z. B. 3 Tage a‘ 8 Stunden oder 5 Tage a‘ 4 Stunden) berücksichtigen. Sie selbst können mit der Tagespflegeperson Bring- und Abholzeiten flexibel vereinbaren.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein über 4,50 € hinausgehendes Stundenentgelt nicht berücksichtigt werden kann, da dieser Betrag seitens des Landkreises als auskömmlich ermittelt wurde und wir gemäß § 110 Nds. Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet sind, Haushaltsmittel sparsam zu verwalten.
Das Gebot der Sparsamkeit ist gleichfalls Ursache für die Regelung zur Prüfung freier geeigneter Plätze in den Kindertagesstätten unserer Gemeinde, da wir ansonsten eine Doppelfinanzierung gleicher Betreuungsangebote billigend in Kauf nähmen und hierdurch das Gebot der Sparsamkeit verletzen würden.
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Jürgens